Gremien

Der Bundesverband der Österreichischen Gärtner verfügt über zwei beschlussfassende Gremien: das Präsidium und die Delegiertenversammlung.

Präsidium

Das Präsidium besteht aus dem/der Präsident/in, den beiden Stellvertreter/innen und den Obleuten der ordentlichen Mitglieder (9 Landesverbände, Bund Österreichischer Baumschul- und Staudengärtner, ARGE Wiener Gärtnerinnen, ARGE Österreichischer Junggärtner, Blumenmarketing Austria und die Vereinigung der Friedhofsgärtner). In beratender Funktion ohne Stimmrecht dürfen die/der Geschäftsführer/in des Bundesverbandes und die Geschäftsführer/innen der Mitgliedsorganisationen an den Sitzungen des Präsidiums teilnehmen. Das Präsidium ist das Leitorgan des Vereines und kümmert sich um die laufenden Aufgaben des Verbandes.

Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung findet jedes Jahr im Rahmen der Bundesgartenbautagung statt und ist die Mitgliederversammlung gemäß Vereinsrecht. Jeder Landesverband darf drei Delegierte, ab einer Mitgliederzahl von über 200 Betrieben einen weiteren Delegierten entsenden. Alle anderen ordentlichen Mitglieder entsenden einen Delegierten. Fördernde Mitglieder werden in beratender Funktion zur Delegiertenversammlung eingeladen. Die Delegiertenversammlung genehmigt den Rechnungsabschluss und das Budget. Es entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern und wählt den/die Präsident/in und die Stellvertreter/innen. Außerdem werden grundlegende fachliche und wirtschaftliche Entscheidungen getroffen, die vom Präsidium vorbereitet wurden.

  

Unsere Website verwendet Cookies. Mit der Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Mehr Infos